Grundsätzliches
Auftrag und Weisung
Die Mitarbeiter des Kirchlichen Jugendbüros sind im Auftrag des Bischofs in ihrer Region tätig. Dienst- und Fachaufsicht nimmt der Leiter des Bischöflichen Jugendamtes wahr, der im Auftrag des Bischofs und des Seelsorgeamtsleiters handelt.
Grundlagen
Grundlage für die Arbeit des Kirchlichen Jugendbüros sind die Beschlüsse der Würzburger Synode, umschrieben im Synodenbeschluss "Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit", außerdem die einschlägigen oberhirtlichen Anweisungen und die Beschlüsse der Hauptamtlichenkonferenzen.
Leitsätze für die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese Passau
- Wir begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Weg.
- Auf der Grundlage des Glaubens an Jesus Christus geben wir ein lebensbejahendes Gottesbild weiter. Wir eröffnen durch vielfältige Formen religiösen Lebens die Möglichkeit, Kirche als Heimat zu erfahren und zu einer reflektierten Glaubenshaltung zu finden.
- Wir fördern und fordern sie in einer sinnvolle Freizeitgestaltung.
- Wir vermitteln soziale, politische und pädagogische Kompetenzen. Besonders geschieht das, wenn jungen Menschen in einem Ehrenamt Verantwortung übernehmen.
- Wir sehen es als unsere Aufgabe an, innerhalb von Gesellschaft und Kirche die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu vertreten und für sie um Offenheit und Verständnis zu werben.
- Wir nehmen junge Menschen, die von der Gesellschaft und dem Leben benachteiligt sind, in den Blick und unterstützen sie, ihr Leben sinnstiftend und zufriedenstellend zu gestalten.
- Wir stellen kompetente, qualifizierte Männer und Frauen als Wegbegleiter(innen), Helfer(innen) und Ansprechpartner(innen) zur Verfügung.
Arbeitsweise und Arbeitsfelder
Arbeitsweise
Die Jugendreferentin und der Jugendseelsorger werden entsprechend den Anforderungen der Region subsidiär tätig: sie beobachten, analysieren, machen aufmerksam, vermitteln und werden initiativ mit dem Ziel Eigenverantwortung und selbständiges Handeln der Jugendlichen vor Ort fördern.
Die Jugendreferentin und der Jugendseelsorger sind auf mittlerer Ebene angesiedelt. Daher erstreckt sich ihre Tätigkeit in erster Linie auf die mittlere Ebene. Ein Arbeitseinsatz sollte vor allem auf Dekanatsebene erfolgen.
Arbeitsfelder
- kirchenamtlich verantwortete Jugendarbeit
- verbandliche Jugendarbeit im BdkJ und seinen Mitgliedsverbänden
Aufgaben und Tätigkeiten
Pastorale, pädagogische und gesellschaftspolitische Aufgabe
- Jugendvespern
- Tage der Orientierung
- Kinder- und Jugendzeltlager
- Freizeitangebote
- internationale Jugendbegegnung
- Fahrt zum Weltjugendtag
- Fahrt nach Taizé
- Beratung
- Gruppenbesuche als Kontaktpflege und zur punktuellen Durchführung thematischer Einheiten
- Betreuung und Begleitung bei diözesanen Aktionen
Aus- und Weiterbildung
- Anleitung Praktikant(inn)en
- Gruppenleiterkurs
- Ausbildung für TdO- Referenten
- Anlaufstelle Gruppenleiter
- Hilfe bei der Planung und Organistaion von Freizeiten
- Hilfe bei Beantragung von Zuschüssen
Vertretungsaufgaben, die im Interesse der Jugendarbeit liegen
- Kontakte und Zusammenarbeit mit Verbänden
- Initiativen im inner- und außerschulischen Bereich
- Dekanatsrat
- Dies
Verwaltung und Organisation des Jugendbüros
- Geschäftsführung
- Abwicklung Haushalt
Prävention sex. Missbrauch
UPDATE:
Selbstverpflichtung löst Selbstauskunft ab! VertreterInnen aller Verbände im Gespräch mit Generalvikar Dr. Metzl, Präventionsbeauftragten DK Striedl, Personalreferenten Herrn Häusler und Justiarin Frau Murr
Die im letzten Sommer von der Diözese verlangte Selbstauskunft wir nun umgewandelt in eine Selbstverpflichtung. Das war ein wichtiges Ergebnis der Runde von VertreterInnen der Jugendverbände und des BDKJ mit Verantwortlichen aus dem Bistum.
Der größte Unterschied liegt darin, dass alle in der Jugendarbeit tätigen nun ein Formular unterschreiben müssen, in dem sie erklären, jegliche Art von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und sexualisierter Gewalt abzulehnen und aktiv dagegen vorzugehen. Von der bisher verlangten Rechtsauskunft ist man abgekommen.
Die Runde war sich einig, dass dies der richtige Schritt ist, um das Thema in den Gremien und Gruppen vor Ort ins Gespräch zu bringen und eine Sensibilität dafür zu entwickeln. Die Selbstauskunft soll in jedem Fall im Rahmen der Gruppenleiterkurse Platz finden und dort auch unterzeichnet werden. Ein Baustein "Prävention sexuelle Gewalt" ist ohnehin schon fester Bestandteil in der Ausbildung von Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern.
Ein weiterer Punkt des Gesprächs war, wo sich eventuell von sexuellen Missbrauch betroffene Jugendliche hinwenden können. Beide Seiten waren sich einig, dass es in Zukunft niederschwellige Beschwerdewege geben muss. Aus diesem Grund werden alle Verbände und auch die Regionalstellen (Jugendbüros) AnsprechpartnerInnen benennen, an die man sich wenden kann.
Beide oben beschriebenen Maßnahmen dienen auch dazu, die Forderungen der Deutschen Bischofskonferenz umzusetzen.
Sobald die Selbstauskunft veröffentlicht wird, ist sie hier zum downloaden.

